Während du Elterngeld bekommst, darfst du grundsätzlich bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten – egal ob im Hauptjob, Nebenjob oder selbstständig. Entscheidend ist, wie viel du dazuverdienst und welches Elterngeldmodell du nutzt. Beim Basiselterngeld wird dein Zuverdienst auf das Elterngeld angerechnet und kann es deutlich reduzieren. Beim ElterngeldPlus darfst du einen Teil deines Einkommens anrechnungsfrei behalten – besonders dann, wenn du nicht mehr als 50 % deines früheren Gehalts verdienst.