Beamte bekommen während der Elternzeit Elterngeld, das auf Basis ihres Nettoeinkommens berechnet wird. Da Beamte keine Sozialabgaben zahlen, fällt ihr Nettoeinkommen höher aus als bei Angestellten mit gleichem Brutto. Die maximale Elterngeldhöhe liegt bei 1.800 Euro monatlich. Allerdings müssen Beamte mit PKV ihre Beiträge weiterhin selbst zahlen, was je nach Besoldungsgruppe und Bundesland zu spürbaren Belastungen führen kann.