Ohne Erwerbstätigkeit und ohne Kinder gibt es keine eigene gesetzliche Rente. Wer jedoch Kinder hat, kann durch Kindererziehungszeiten die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erreichen und damit Anspruch auf eine kleine Altersrente bekommen. Ohne diese Absicherung bleibt nur die Grundsicherung im Alter, wenn kein anderes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.