Wenn ein Elternteil kein Einkommen hat, wird dieses Elternteil grundsätzlich mit einem fiktiven Mindesteinkommen berücksichtigt, das sich am Sozialhilfesatz orientiert. 2025 liegt dieses fiktive Einkommen bei 502 Euro monatlich. Wird kein fiktives Einkommen zugerechnet, kommt es darauf an, ob der andere Elternteil in der Lage ist, den Unterhalt alleine zu zahlen. Sollte dies der Fall sein, muss der andere Elternteil den gesamten Unterhalt übernehmen, solange dieser in der Lage ist, den Bedarf des Kindes zu decken.