Altersvorsorgedepot

Kann man für Kinder ein Depot eröffnen?

Ja, ein Depot kann auf den Namen eines Kindes eröffnet werden – allerdings nur durch die sorgeberechtigten Eltern. Das angelegte Geld gehört rechtlich dem Kind und wird bis zur Volljährigkeit treuhänderisch von den Eltern verwaltet. Großeltern und Paten dürfen mit Zustimmung der Eltern Geld einzahlen oder eine Vollmacht erhalten.

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Immer mehr Eltern, Großeltern und Paten suchen nach Möglichkeiten, Geld nicht nur zu sparen, sondern es sinnvoll und wachstumsorientiert für ein Kind anzulegen.

Ein Kinderdepot eröffnet dabei langfristig Chancen, die klassische Sparkonten nicht bieten – vor allem, wenn früh angefangen wird. Doch sobald es ums Investieren für Minderjährige geht, tauchen viele Fragen auf: Wer darf das Depot eröffnen, wer verwaltet es, und wem gehört das Geld später wirklich? Dieser Artikel zeigt, wie ein Depot für Kinder funktioniert, was rechtlich zu beachten ist und warum sich der frühe Einstieg besonders lohnt.

Kann man für Kinder ein Depot eröffnen?

Ja, du kannst für ein Kind ein Depot eröffnen – allerdings nur, wenn du sorgeberechtigt bist.

Nur die Eltern oder der gesetzliche Vertreter dürfen ein Depot auf den Namen des Kindes einrichten. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Junior-Depot oder Minderjährigendepot. Großeltern oder Paten können also nicht selbst ein Kinderdepot eröffnen, aber sie dürfen Geld einzahlen oder – mit Zustimmung der Eltern – eine Vollmacht erhalten. Das Depot gehört rechtlich dem Kind, verwaltet wird es bis zur Volljährigkeit von den Eltern.

Sobald das Kind 18 ist, darf es frei über das Geld verfügen.

Wer darf ein Kinderdepot eröffnen?

Ein Depot für ein Kind darf nur von den gesetzlichen Vertretern eröffnet werden – in der Regel sind das beide Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht. Großeltern, Paten oder andere Angehörige dürfen das Depot nicht eigenständig eröffnen, können aber in vielen Fällen eine Einzahlungs- oder Verwaltungsvollmacht erhalten, wenn die Eltern zustimmen. Ohne die Mitwirkung der sorgeberechtigten Eltern ist die Depoteröffnung also nicht möglich.

Welche Unterlagen werden für die Eröffnung benötigt?

Für die Eröffnung eines Kinderdepots brauchst du je nach Anbieter folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Kindes (Original oder beglaubigt)
  • Ausweisdokumente der Eltern (Personalausweis oder Reisepass)
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes (wird nach der Geburt automatisch vom Finanzamt verschickt)
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht, falls nur ein Elternteil unterschreibt
  • Heiratsurkunde, je nach Anbieter (nicht immer erforderlich)

Zusätzlich wird meist ein gemeinsamer Antrag auf Konto- und Depoteröffnung gestellt, inklusive Zustimmung zur gesetzlichen Vertretung des Kindes.

Ab welchem Alter kann ein Kinderdepot eröffnet werden?

Ein Kinderdepot kann ab dem Tag der Geburt eröffnet werden. Es gibt kein Mindestalter, solange die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Viele Eltern eröffnen das Depot direkt nach der Geburt, um möglichst früh vom Zinseszinseffekt und langfristigem Wachstum am Kapitalmarkt zu profitieren. Je länger der Anlagezeitraum, desto größer ist am Ende die Wirkung – selbst bei kleinen monatlichen Beträgen.

Rechtliche Grundlagen: Wem gehört das Geld auf dem Kinderdepot?

Wenn du ein Depot auf den Namen eines Kindes eröffnest, ist rechtlich klar geregelt, wem das Geld gehört: dem Kind selbst.

Auch wenn Eltern oder Großeltern einzahlen oder die Anlageentscheidung treffen – mit der Depoteröffnung auf den Namen des Kindes gilt das investierte Geld automatisch als Schenkung. Das Kind ist der rechtliche Eigentümer, die Eltern verwalten das Depot lediglich treuhänderisch bis zum 18. Geburtstag. Mit der Volljährigkeit erhält das Kind vollen Zugriff auf das gesamte Depot – inklusive aller Wertpapiere, Kursgewinne und Dividenden.

Die Eltern verlieren dann jegliches Entscheidungsrecht. Bereits vorher dürfen sie das Geld nur dann einsetzen, wenn es nachweislich im Interesse des Kindes liegt, zum Beispiel für eine Ausbildung oder einen Auslandsaufenthalt.

Für den Alltag, etwa Kleidung, Schulmaterial oder Lebensmittel, darf das Geld aus dem Depot nicht verwendet werden – diese Ausgaben müssen aus dem laufenden Einkommen der Eltern gedeckt werden.

Anlagebeschränkungen zum Schutz des Kindes

Ein Kinderdepot unterliegt besonderen Regeln, die das Vermögen des Kindes vor Risiken schützen sollen. Spekulative oder riskante Geschäfte sind nicht erlaubt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Optionsscheine oder Hebelprodukte
  • Der Kauf von Wertpapieren auf Kredit
  • Kurzfristige Spekulationen mit hohem Verlustrisiko

Erlaubt sind dagegen langfristige Anlagen mit breiter Streuung – wie ETFs oder Fonds – die der langfristigen Vermögensbildung dienen. Die Bank oder der Broker prüft in der Regel bei der Depoteröffnung automatisch, ob diese Schutzvorgaben eingehalten werden.

Steuerliche Vorteile für Kinder nutzen

Ein Kinderdepot bietet nicht nur Sicherheit und Struktur, sondern auch steuerliche Vorteile, die Erwachsene nicht mehr in diesem Umfang nutzen können. Denn jedes Kind hat – wie jeder Erwachsene – seinen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich steht ihm der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer zu, der 2024 bei 11.604 Euro pro Jahr liegt.

Insgesamt kann ein Kind also Kapitalerträge bis zu 12.604 Euro im Jahr steuerfrei erhalten. Das gilt für Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne aus Verkäufen. Wird dieser Betrag voraussichtlich überschritten, können Eltern beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Mit dieser Bescheinigung führt die Bank gar keine Abgeltungssteuer ab – das Depot bleibt dann vollständig steuerfrei, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

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FAQ

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Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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