Viele fragen sich, ob die Mütterrente im Rentenbescheid überhaupt auftaucht – und wenn ja, wo genau.
Schließlich will man wissen, ob die eigenen Erziehungszeiten richtig erfasst wurden und sich später tatsächlich in der Rente widerspiegeln. Die Antwort ist: Ja, sie wird berücksichtigt – aber nicht unter dem Begriff „Mütterrente“. Wer weiß, worauf er achten muss, kann im Versicherungsverlauf klar erkennen, ob die Zeiten richtig angerechnet wurden.
Ist die Mütterrente im Rentenbescheid ausgewiesen?
Ja – aber nicht unter dem Namen „Mütterrente“.
Sie taucht nicht als eigener Posten auf, sondern wird als Kindererziehungszeit in deinem Rentenbescheid oder Versicherungsverlauf geführt. Diese Zeiten zählen wie reguläre Beitragsjahre und fließen direkt in die Rentenberechnung ein. Du erkennst sie meist an Formulierungen wie „Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung“ oder „Zeiten mit Kindererziehungsleistung“.
Damit die Mütterrente (bzw. die Kindererziehungszeit) überhaupt erscheint, muss sie zuerst beantragt und im Rentenkonto erfasst worden sein – mit dem Formular V0800. Ist das einmal erledigt, werden die Zeiten bei jeder späteren Rentenberechnung automatisch berücksichtigt.
Auch in der Renteninformation vor Rentenbeginn ist der Effekt der Mütterrente inzwischen sichtbar. Dort findest du Angaben dazu, wie sich die Erziehungszeiten auf deine Rentenhöhe auswirken. Falls du bereits Rente beziehst, brauchst du keinen gesonderten Antrag – die Kindererziehungszeiten fließen dann automatisch ein, sofern sie im Konto vermerkt sind.
Schau dir deinen Versicherungsverlauf genau an. Wenn dort keine Erziehungszeiten aufgeführt sind – obwohl du Anspruch hättest – solltest du unbedingt nachbessern. Denn ohne Antrag keine Anerkennung, und ohne Anerkennung keine Mütterrente
Wird die Mütterrente automatisch berücksichtigt?
Nicht ganz.
Die Mütterrente wird nicht automatisch vergeben, sondern setzt voraus, dass du zuvor Kindererziehungszeiten beantragt und anerkennen lassen hast. Ohne diesen Schritt taucht sie weder in deinem Rentenkonto noch in der Rentenberechnung auf – selbst wenn du ganz klar anspruchsberechtigt wärst.
Das bedeutet: Du musst die Erziehungszeiten aktiv mit dem Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen und entsprechende Nachweise (z. B. Geburtsurkunde) einreichen. Erst wenn die Zeiten geprüft und im Versicherungskonto gespeichert sind, fließen sie automatisch in die Rentenberechnung ein.
Ist alles einmal im System hinterlegt, wird die Mütterrente später ohne weiteren Antrag berücksichtigt – sowohl bei der Renteninformation als auch im Rentenbescheid. Wer bereits Rente bezieht, bekommt etwaige Erhöhungen automatisch und rückwirkend ausgezahlt, sobald die Erziehungszeiten nachgetragen wurden.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Kindererziehungszeiten korrekt erfasst sind?
Damit deine Kindererziehungszeiten tatsächlich bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden, musst du aktiv werden – denn automatisch läuft das nicht. Entscheidend ist, dass die Zeiten in deinem Rentenkonto eingetragen sind. Das geht nur mit einem Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Schritt 1: Antrag stellen (Formular V0800)
Du brauchst das Formular „V0800 – Feststellung von Kindererziehungszeiten“. Das bekommst du online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung oder in einer Beratungsstelle. Trage alle relevanten Daten ein und reiche die Geburtsurkunden deiner Kinder oder das Stammbuch mit ein.
Schritt 2: Unterlagen vollständig einreichen
Nur wenn alle Nachweise vorliegen, kann die Rentenversicherung die Zeiten anerkennen. Fehlt etwas, verzögert sich die Bearbeitung – oder der Antrag wird abgelehnt. Auch wenn du schon in Rente bist, kannst du den Antrag nachreichen. Die Mütterrente wird dann ab dem Monat nach Antragseingang nachgezahlt.
Schritt 3: Versicherungsverlauf regelmäßig prüfen
Dein Versicherungsverlauf zeigt dir, welche Zeiten bereits erfasst sind. Dort findest du Kindererziehungszeiten als „Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung“. Wenn du über 43 Jahre alt bist, bekommst du automatisch einen solchen Verlauf. Ansonsten kannst du ihn jederzeit anfordern – online oder per Post.
Schritt 4: Fehler sofort klären
Falls Angaben fehlen oder falsch sind, melde dich bei der Deutschen Rentenversicherung. Dort kannst du eine Kontenklärung durchführen lassen, um fehlende Zeiten nachträglich eintragen zu lassen.
Das Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung („MeineDRV“) bietet dir online Zugriff auf deinen Verlauf, deine Daten und die Möglichkeit zur Antragstellung – bequem und ohne Papierkram.
Nur wenn alles korrekt im Rentenkonto steht, fließen die Kindererziehungszeiten in die spätere Rente ein. Früh prüfen spart im Zweifel bares Geld.
Wie hoch ist die Mütterrente in 2025?
Die Höhe der Mütterrente hängt davon ab, wann dein Kind geboren wurde, da sich daraus die Anzahl der angerechneten Rentenpunkte ergibt. Ab dem 1. Juli 2025 steigt der Rentenwert auf 40,79 Euro pro Punkt – damit ändern sich auch die konkreten Beträge:
Die Beträge gelten pro Kind und setzen voraus, dass die Erziehungszeiten vollständig angerechnet wurden (also 30 bzw. 36 Monate).
Sollte die geplante Mütterrente III kommen, würde die Leistung für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, auf drei Punkte angehoben – dann läge die Mütterrente auch für sie bei 122,37 € pro Monat und Kind. Noch ist diese Reform aber politisch geplant, nicht umgesetzt.