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Kann man Witwenrente und Altersrente gleichzeitig bekommen?

Witwenrente und Altersrente können gleichzeitig bezogen werden, solange beide Voraussetzungen erfüllt sind. Die Altersrente wird dabei nicht gekürzt, beeinflusst aber die Höhe der Witwenrente. Sobald das bereinigte Einkommen den Freibetrag übersteigt, wird ein Teil der Witwenrente abgezogen.

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Viele stellen sich genau diese Frage, wenn sie ins Rentenalter kommen und der Ehepartner bereits verstorben ist: Gibt es beides – oder schließt sich das aus?

Die klare Antwort: Ja, du darfst beides gleichzeitig beziehen. Aber was auf dem Papier gut klingt, wird in der Praxis schnell zur Rechenaufgabe. Denn während deine eigene Altersrente ungekürzt ausgezahlt wird, kann die Witwenrente durch dein Einkommen deutlich reduziert werden.

Entscheidend ist, wie hoch deine Rente ausfällt – und ob du den Freibetrag überschreitest.

Kann man Witwenrente und Altersrente gleichzeitig bekommen?

Ja – aber nicht ohne Einschränkungen. Wer beides bezieht, muss mit Abzügen rechnen.

Hinterbliebene, die selbst das Rentenalter erreicht haben, können grundsätzlich sowohl ihre eigene Altersrente als auch die Witwenrente gleichzeitig beziehen. Beide Leistungen stammen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, haben aber unterschiedliche Funktionen. Die Altersrente basiert auf den eigenen Beitragsjahren und sichert den Lebensunterhalt im Alter. Die Witwenrente ist eine Hinterbliebenenleistung und soll den Einkommensausfall nach dem Tod des Partners zumindest teilweise ausgleichen.

Gesetzlich ist diese Kombination erlaubt. Beide Rentenarten gelten als eigenständige Ansprüche. Sie schließen sich also nicht gegenseitig aus. Was jedoch viele unterschätzen: Die Witwenrente wird gekürzt, sobald das eigene Einkommen – dazu zählt auch die Altersrente – eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese Grenze ist der sogenannte Freibetrag.

Wann hast du gleichzeit Anspruch auf Witwenrente und Altersrente?

Damit es überhaupt zu einer Kombination kommen kann, müssen beide Anspruchsgrundlagen unabhängig voneinander erfüllt sein.

Für die Witwenrente gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben. Wurde der Partner durch einen Unfall oder eine Gewalttat getötet, entfällt diese Mindestdauer.
  • Der verstorbene Ehepartner muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Es darf keine sogenannte Versorgungsehe vorliegen. Das wäre eine Ehe, die nachweislich in sehr hohem Alter oder kurz vor Eintritt des Todes nur geschlossen wurde, um Rentenansprüche zu ermöglichen. Die Rentenversicherung prüft das genau, wenn der Todesfall kurz nach der Hochzeit eintritt.

Für die eigene Altersrente musst du:

  • Die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben – aktuell meist 66 oder 67 Jahre, je nach Geburtsjahrgang.
  • Die nötigen Mindestversicherungszeiten (z. B. 5 Jahre für Regelaltersrente, 35 Jahre für die Altersrente für langjährig Versicherte) nachweisen können.
  • Einen eigenständigen Rentenantrag stellen. Nur weil du Witwenrente bekommst, wird dir die Altersrente nicht automatisch ausgezahlt.

Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann es zur parallelen Auszahlung kommen – in der Praxis gibt es diese Fälle häufig.

Altes und neues Hinterbliebenenrecht: Wer fällt unter welche Regelung?

Ob du 60 % oder 55 % der Rente deines verstorbenen Partners bekommst, hängt allein vom Datum der Eheschließung und dem Geburtsjahr ab.

Altes Recht gilt, wenn:

  • Die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und
  • mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

Dann bekommst du:

  • Große Witwenrente: 60 % der gesetzlichen Rente des Verstorbenen.
  • Kleine Witwenrente: 25 %, auch unbefristet möglich.

Neues Recht gilt, wenn:

  • Die Ehe nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde oder
  • beide Ehepartner am 2. Januar 1962 oder später geboren wurden.

Dann bekommst du:

  • Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen.
  • Diese ist unter bestimmten Bedingungen begrenzt auf 24 Monate, wenn keine Kinder vorhanden sind und das 47. Lebensjahr (bis 2029 schrittweise ansteigend) noch nicht erreicht ist.
  • Kleine Witwenrente: ebenfalls 25 %, aber nur für maximal 24 Monate.

Diese rechtliche Unterscheidung kann den Unterschied von mehreren Hundert Euro im Monat bedeuten – daher lohnt sich ein genauer Blick in die eigene Rentenbiografie.

Wie funktioniert die Einkommensanrechnung?

Der größte Knackpunkt bei der Kombination von Alters- und Witwenrente ist die Einkommensanrechnung. Die Witwenrente wird nicht in voller Höhe ausgezahlt, wenn du selbst über ein bestimmtes Einkommen verfügst. Dazu zählt auch deine eigene Altersrente.

In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners – dem sogenannten Sterbevierteljahr – gilt eine Sonderregel:

Egal, wie hoch dein Einkommen ist – es wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Du bekommst die Witwenrente in voller Höhe, auch wenn du bereits Altersrente beziehst oder ein anderes Einkommen hast.

Ab dem vierten Kalendermonat nach dem Todesfall greift dann die reguläre Anrechnungssystematik. Entscheidend ist nicht dein Bruttoeinkommen, sondern ein pauschal berechnetes Nettoeinkommen, das durch gesetzlich festgelegte Abschläge ermittelt wird:

  • Bei Altersrente: 14 % Abzug vom Bruttobetrag
  • Bei abhängiger Beschäftigung: 40 % Abzug
  • Bei Selbstständigkeit: 20 % Abzug
  • Bei Mieteinnahmen: 25 % Abzug

Der so berechnete Betrag wird dann mit dem Freibetrag verglichen, der jährlich an die Rentenanpassung gekoppelt ist.

Wie hoch ist der Freibetrag auf die Witewnrente in 2025?

Ab dem 1. Juli 2025 gelten folgende Werte:

  • Allgemeiner Freibetrag: 1.076,86 Euro monatlich
  • Kinderzuschlag: 228,42 Euro pro Kind mit Waisenrentenanspruch

Liegt dein bereinigtes Nettoeinkommen unter dem Freibetrag, wird keine Kürzung der Witwenrente vorgenommen. Überschreitest du den Betrag, wird nur der übersteigende Teil mit 40 % angerechnet – dieser Betrag wird dann von deiner Witwenrente abgezogen.

Beispielhafte Wirkung:

  • Bei einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro und einem Freibetrag von 1.076,86 Euro ergibt sich eine Differenz von 123,14 Euro.
  • 40 % davon – also 49,26 Euro – werden monatlich abgezogen.

Die Anrechnung erfolgt automatisch durch die Rentenversicherung. Änderungen beim Einkommen (z. B. Rentenerhöhungen, Zuverdienst) musst du melden – denn sie wirken sich direkt auf deine Witwenrente aus.

Alternative zum Witwenrentenanspruch: Rentensplitting

Ehepaare können sich zu Lebzeiten für ein sogenanntes Rentensplitting entscheiden – eine Alternative zur Witwenrente.

Dabei werden die Rentenansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden, hälftig auf beide Partner aufgeteilt. Vorteil: Beide Partner erhalten bereits zu Lebzeiten einen eigenen, stabileren Rentenanspruch. Nachteil: Stirbt einer der beiden, gibt es keine Witwenrente mehr – das Splitting schließt sie dauerhaft aus.

Das kann sich lohnen, wenn ein Partner sehr viel verdient hat und der andere kaum – aber nur, wenn der überlebende Partner später nicht auf die Witwenrente angewiesen ist. Einmal gewählt, lässt sich das Splitting nicht rückgängig machen. Es muss also gut überlegt sein.

Beispiel: So kannst du Altersrente und Witwenrente kombinieren

Anna ist 67 Jahre alt, lebt in Niedersachsen und hat jahrzehntelang in Teilzeit gearbeitet.

Seit ihrem 66. Geburtstag bezieht sie ihre eigene gesetzliche Altersrente in Höhe von 1.580 Euro brutto pro Monat. Im März 2025 stirbt ihr Ehemann Thomas überraschend. Er war zuletzt Rentner und erhielt bis zu seinem Tod eine monatliche Altersrente von 2.000 Euro brutto. Die Ehe bestand seit 1978 – damit gilt für Anna das alte Hinterbliebenenrecht, weil die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und beide vor dem 2. Januar 1962 geboren sind.

Nach diesem alten Recht hat Anna Anspruch auf die große Witwenrente in Höhe von 60 % der gesetzlichen Rente ihres verstorbenen Mannes. Das ergibt:

60 % von 2.000 € = 1.200 Euro brutto Witwenrente pro Monat

Diese Zahlung erhält sie in voller Höhe in den ersten drei Monaten nach dem Tod ihres Mannes – März, April und Mai 2025. Dieses sogenannte Sterbevierteljahr dient als Übergangsphase. In dieser Zeit wird ihr eigenes Einkommen – also auch ihre Altersrente – nicht angerechnet. Die volle Witwenrente wird zusätzlich zur eigenen Altersrente ausgezahlt, unabhängig von der Höhe.

Ab Juni 2025 fällt diese Schutzregel weg. Jetzt prüft die Rentenversicherung, ob Annas eigene Altersrente den Freibetrag übersteigt, denn ab dem vierten Monat nach dem Todesfall wird Einkommen angerechnet. Entscheidend ist dabei nicht das Brutto, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Für Altersrenten gilt dabei eine pauschale Kürzung um 14 %.

Schritt-für-Schritt-Berechnung: Witwenrente nach Einkommensanrechnung

Schritt Rechnung Ergebnis Erläuterung 💡
1. Bruttorente von Anna 1.580,00 € Ihre eigene Altersrente vor Abzügen
2. Bereinigung (14 % Abzug) 1.580 € × 0,86 1.358,80 € Pauschaler Abzug zur Nettoberechnung
3. Freibetrag ab Juli 2025 1.076,86 € Gesetzlicher Freibetrag ohne Kind
4. Überschreitung des Freibetrags 1.358,80 € – 1.076,86 € 281,94 € Nur dieser Teil wird angerechnet
5. 40 %-Anrechnung 281,94 € × 0,40 112,78 € Anteil des überschüssigen Einkommens
6. Ungekürzte Witwenrente 1.200,00 € 60 % der Rente des Verstorbenen
7. Gekürzte Witwenrente 1.200 € – 112,78 € 1.087,22 € Auszahlungsbetrag nach Anrechnung

Die erste Zeile der Tabelle zeigt Annas Bruttorente – also den vollen Betrag, den sie jeden Monat aus ihrer eigenen Altersrente erhält, ohne Abzüge. Diese Summe bildet die Grundlage für die weitere Berechnung. Im zweiten Schritt wird dieser Betrag um pauschale 14 % gekürzt. Dieser Abzug ist gesetzlich festgelegt und soll ein durchschnittliches Nettoeinkommen abbilden, mit dem dann weitergerechnet wird. Es geht hier nicht darum, was Anna tatsächlich netto überwiesen bekommt, sondern um eine einheitliche Rechenbasis.

Anschließend wird das bereinigte Einkommen – in Annas Fall also 1.358,80 Euro – mit dem Freibetrag verglichen. Dieser liegt ab Juli 2025 bei 1.076,86 Euro im Monat. Der Teil, der über diesem Freibetrag liegt, wird nicht komplett abgezogen, sondern nur zu 40 %. Das schützt Menschen mit moderatem Einkommen vor einem vollständigen Verlust der Witwenrente.

In Annas Fall beträgt die Überschreitung 281,94 Euro. 40 % davon sind 112,78 Euro. Genau dieser Betrag wird von der ihr eigentlich zustehenden Witwenrente in Höhe von 1.200 Euro abgezogen. Was am Ende übrig bleibt, ist die gekürzte Witwenrente: 1.087,22 Euro brutto pro Monat.

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FAQ

Wie hoch ist die Witwenrente, wenn man selber Rente bekommt?
Wird die Witwenrente auf die eigene Rente mit angerechnet?
Kann man Witwenrente und Altersrente gleichzeitig bekommen?
Werden Witwenrente und eigene Rente zusammen ausgezahlt?

Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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