Stell dir vor, der Staat gibt dir einen Zuschuss, damit du ein eigenes Haus oder eine Wohnung kaufen oder abbezahlen kannst – und nennt das „Eigenheimrente“. Genau das steckt hinter Wohn-Riester.
Im Prinzip nutzt man die staatliche Riester-Förderung nicht für die klassische private Rente im Alter, sondern für die eigenen vier Wände. Dabei gelten fast dieselben Regeln wie bei der Riester-Rente: Wer Beiträge einzahlt, bekommt Zulagen (175 € Grundzulage plus 300 € je Kind) und kann bis zu 2.100 € jährlich steuerlich geltend machen. Beim Wohn-Riester erfolgt die Auszahlung nicht erst im Rentenalter als Rente, sondern bereits während der Ansparphase – zum Beispiel als Einmalzahlung an dich oder direkt zur Tilgung deines Immobilienkredits.
Dieser Geldbetrag, der an dich geht, heißt gesetzlich “Altersvorsorge-Eigenheimzuschuss” (AVE).
Die Grundidee dahinter: Wenn du mietfrei wohnst, sparst du im Alter ganz ähnlich Geld wie mit einer Rente.
Dein Eigenheim wird also zu einer Art „Ersatzrente“. Der Staat behandelt das so, dass die eingesparte Miete im Alter quasi als Eigenheimrente gewertet wird. Doch weil das Geld schon vor dem Ruhestand fließt, muss es später versteuert werden – über das fiktive Wohnförderkonto.
Am Ende zahlst du also Steuern auf den Betrag inklusive fiktiver Zinsen. Einfach gesagt: Wohn-Riester ist wie ein günstiges Darlehen vom Staat, das dir jetzt Eigenkapital oder Tilgungszahlungen für dein Haus gibt, das du später aber mit Steuern zurückzahlen musst.
Riester-Modelle: Von Banksparern bis Bausparern
Grundsätzlich kann fast jeder Riester-Vertrag zur Wohn-Riester-Förderung genutzt werden – egal ob klassische Versicherung, Fondssparplan, Banksparplan oder auch ein Riester-Bausparvertrag.
Wichtig ist nur, dass du genügend Guthaben angehäuft hast, um den Mindestbetrag für die Wohn-Riester-Nutzung zu erfüllen. Hast du zum Beispiel einen Riester-Banksparvertrag, sammelt sich Guthaben an, das du später abrufen kannst. Bei einem bereits laufenden Riester-Bausparvertrag ist die Umstellung meist besonders naheliegend, denn Bausparverträge sind sowieso zum Immobilienkauf oder zur -renovierung gedacht.
Selbst wenn dein Vertrag ursprünglich nichts mit Hausbau zu tun hatte, kann er zum Wohn-Riester werden: Entweder schließt du einen neuen, speziell als Wohn-Riester geförderten Bauspar- oder Darlehensvertrag ab und lässt das Geld dorthin übertragen, oder du beantragst direkt bei der Rentenversicherung eine Entnahme aus deinem bestehenden Riester-Vertrag für dein Bau- oder Kaufvorhaben. In beiden Fällen fließen die üblichen Zulagen und Steuererleichterungen weiterhin – nur das angesparte Guthaben wird schon in der Ansparphase für deinen Wohntraum genutzt.
Beispiel: Du hast einen Riester-Fondssparplan und möchtest ein Haus bauen. Du könntest einen Wohn-Riester-Bausparvertrag abschließen, dein aktuelles Riester-Guthaben dorthin umschichten und den Staatsteil (Zulagen, Steuervorteil) künftig direkt in das Bauspardarlehen einzahlen lassen. Oder du beantragst eine Teilentnahme aus deinem Fondssparplan (Eigenheimzuschuss) – wenn die Bank zustimmt, bekommst du das Geld ausgezahlt und nutzt es zum Kauf.
Der Rest läuft im Riester-Vertrag weiter wie gehabt.
Voraussetzungen: Das müssen Haus und Sparer erfüllen
Damit Wohn-Riester überhaupt greift, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.
Kurz gesagt: Du musst Eigentümer sein, selbst wohnen und dein Eigenheim darf nicht um die Ecke in Vegas stehen. Genauer fordern Gesetz und Zentrale Zulagenstelle:
- Eigentum und Eigennutzung: Du musst die Immobilie selbst bewohnen und als Eigentümer (oder Miteigentümer) erwerben. Ferienwohnungen, Vermietungsobjekte oder unbefristete Wechselmodelle gehen nicht.
- EU/EWR-Lage: Dein Haus oder deine Wohnung muss in Deutschland oder mindestens in der EU/EWR stehen.
- Kostennachweis: Die Kosten, für die du Wohn-Riester beantragst (Kaufpreis, Baukosten, Kreditbetrag usw.), müssen nachweisbar sein und mit dem Antrag zeitlich zusammenhängen. Beispielsweise dürfen Rechnungen, die älter als 6 Monate sind, nicht ohne Weiteres rückwirkend per Wohn-Riester gefördert werden. Nach Auszahlung des Riester-Guthabens hast du dann 12 Monate Zeit, das Geld für dein Vorhaben zu verwenden.
- Mindestentnahmesumme: Damit sich der Verwaltungsaufwand lohnt, gibt es Untergrenzen: Mindestens 3.000 € musst du über Wohn-Riester einsetzen, wenn du ein Haus kaufst oder baust. Bei Umbau-, Barrierereduzierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen gelten sogar höhere Schwellwerte: Bis zu drei Jahre nach Erwerb deiner Immobilie reichen 6.000 € als Mindestentnahme, später sind es 20.000 €.
- Beitragsleistung: Wie bei jeder Riester-Rente musst du auch beim Wohn-Riester mindestens 4 % deines sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttolohns einzahlen, um die volle staatliche Förderung zu sichern (Rechnerisch heißt das etwa: Bei 30.000 € Einkommen im Jahr sollten ca. 1.200 € kommen, um voll gefördert zu werden.) Zusätzlich fließen dann die Grundzulage (175 €) und ggf. Kinderzulagen (300 €/185 €) in dein Wohnprojekt.
Diese Regeln klingen streng – das liegt daran, dass Wohn-Riester kein Blankoscheck ist. Der Staat will sicherstellen, dass wirklich eine selbstgenutzte Immobilie bezuschusst wird und die Zuschüsse später der Altersvorsorge dienen. Im Gegenzug profitierst du aber von günstigen Konditionen: Die jährlichen Zulagen fließen zum Beispiel direkt in die Abzahlung deines Riester-finanzierten Darlehens, und die üblichen Riester-Steuervorteile bleiben bestehen.
Steuern und Wohnförderkonto einfach erklärt
An den Steuern führt beim Wohn-Riester kein Weg vorbei – allerdings erst später.
Da du das Riester-Guthaben ja nicht zum Aufbau einer klassischen Rente nutzt, wird das ausgezahlte oder tilgende Geld jetzt steuerfrei gewährt und dann später besteuert. Hier hilft das sogenannte Wohnförderkonto. Alle geförderten Beträge (Zulagen, Tilgungen, Entnahmen) werden virtuell auf diesem Konto verbucht und jährlich mit 2 % verzinst. Die Idee: Man simuliert damit den Wertzuwachs des Eigenheims, um später die Steuerlast zu berechnen.
Analogie: Stell dir vor, der Staat legt dein gefördertes Riester-Vermögen in einem virtuellen Sparkonto an, das jährlich um 2 % wächst – als ob dein Haus jedes Jahr an Wert gewinnt. Wenn du dann mit etwa 67 in Rente gehst, rechnet er zusammen, wie hoch das „Guthaben“ auf diesem Wohnförderkonto ist, und verlangt darauf Steuern.
Du hast zwei Wege, diesen Steuerberg zu bewältigen:
- Einmalbesteuerung: Du kannst beim Renteneintritt auf einen Schlag 70 % des Kontostands versteuern – du zahlst also sofort 30 % weniger Steuer als später fällig wäre. Das klingt gut, funktioniert aber nur, wenn du in dem Jahr ein hohes Einkommen hast. Ansonsten könnte der hohe Einmalbetrag deinen Steuersatz so weit nach oben treiben, dass sich der Rabatt wieder relativiert.
- Jährliche Versteuerung: Alternativ lässt du das Wohnförderkonto aufteilen und zahlst jeden Altersjahrgang bis 85 einen kleinen Teil. In diesem Fall nimmt dir das Finanzamt den 30 % Rabatt nicht, aber dein Steuersatz bleibt insgesamt niedriger. Du kannst die Zahlungen quasi aufspalten, bis das Konto leer ist.
Vereinfachtes Beispiel: Angenommen, dein Wohnförderkonto steht am Ende bei 70.000 € (inklusive aller Zulagen und Zinsen). Bei der Einmalbesteuerung müsstest du Steuern auf 49.000 € zahlen. Bekämst du jährlich Rentenbezüge von z.B. 30.000 €, kämen durch die 49.000 € zusätzliche Steuerlast vielleicht 12.000 € zusammen. Bei Aufteilung über Jahrzehnte zahlst du vielleicht jedes Jahr nur ein paar 100 € extra. Wichtig ist: Am Ende kommen die Steuerzahlungen aus deinem anderen Einkommen – vielleicht deiner Rente, Ersparnissen oder einer privaten Zusatzrente.
Finanztip bringt es auf den Punkt: Beim Wohn-Riester verwandelt man „Geld in Steine“ – sprich: Was heute für die Wohnung ausgegeben wird, muss man morgen aus anderen Quellen zurückzahlen.
Kurz gesagt: Wohn-Riester sichert dir jetzt Fördergeld fürs Eigenheim. Dafür wird dein angespartes Riester-Kapital später mit einem fiktiven Zins in einem „Steuerkonto“ verzinst, und du zahlst darauf – verteilt oder als Einmalzahlung – Steuern auf den gesamten Betrag.
Riester in Wohnriester umwandeln: Was sind die Vor- und Nachteile?
Vorteile:
- Attraktive Förderung: Wie bei der normalen Riester-Rente profitierst du von Zulagen und Steuerersparnis. Beim Wohn-Riester fließen diese Förderungen direkt in dein Eigenkapital bzw. in die Rückzahlung eines Baukredits, sodass du oft niedriger finanzieren kannst. Für Menschen, die ohnehin ein Haus bauen oder kaufen wollen, ist das ein klarer Bonus.
- Schneller schuldenfrei: Dank der Zulagen und Beiträge kannst du mit Wohn-Riester dein Darlehen schneller tilgen oder mehr Eigenkapital einbringen. Manche Experten rechnen vor: Wenn du jährlich knapp 2.100 € von Staat und Steuer sparst (etwa als Zulagen), sind das über 19 Jahre etwa 40.000 € – plus rund 10.000 € Zinsen –, die direkt deinem Kreditkonto gutgeschrieben werden. Das verkürzt die Laufzeit deiner Finanzierung deutlich.
- Sicherheit für’s Alter: Du sicherst dir auf lange Sicht mietfreies Wohnen. Der Staat unterstützt das als wichtige Altersvorsorge. Langfristig sparst du enorm an Mietkosten, was deine Lebenshaltung im Alter entlastet.
Nachteile:
- Geringe Flexibilität: Wohn-Riester bindet dich fest ans eigene Heim. Verkaufen, Vermieten, Umziehen – all das ist nur mit Einschränkungen möglich. Wer die Regeln nicht beachtet, gerät in die sogenannte schädliche Verwendung: Der Staat verlangt dann unerwartet Steuern zurück. Zum Beispiel gilt: Wenn du das Haus verkaufst oder nicht mehr selbst nutzt, wird das gesamte Wohnförderkonto sofort aufgelöst und versteuert. Einzige Ausnahmen sind Sonderfälle (z.B. Kauf einer neuen Wohnung innert weniger Jahre oder Einzahlung in einen neuen Riester-Vertrag). In der Praxis heißt das: Wohn-Riester ist nur dann wirklich clever, wenn du planst, sehr lange in dieser Wohnung zu bleiben. Ein vorzeitiger Umzug, Jobwechsel oder gar Auswanderung kann richtig teuer werden.
- Komplexität: Die Regeln sind kompliziert. Je nachdem, wofür du das Geld nutzt (Kauf, Bau, Sanierung, Umbau, Barrierefreiheit), gelten verschiedene Mindestbeträge, Fristen und Nachweispflichten. Man braucht also viel Geduld und Beratung, um hier nicht in Fallen zu tappen. Für Laien kann das abschreckend sein.
- Steuerbelastung im Alter: Zwar bekommst du heute bares Geld, aber später musst du die Summe zu deinem Einkommen versteuern. Das kann im Rentenalter empfindlich sein. Finanztip warnt: Da dein Geld in „Steine“ investiert ist, musst du im Alter das dazugehörige Geld aus anderen Quellen auftreiben. Lege dir deshalb am besten schon während der Erwerbsphase etwas zurück, um später die Steuerforderung begleichen zu können.
Persönlicher Eindruck: Aus meiner Sicht klingt Wohn-Riester teils wie ein Turbo für junge Bauherren, teils wie ein bürokratisches Labyrinth. Junge Familien nutzen die Förderung gern mit, um die monatliche Belastung zu senken. Andererseits haben wir gesehen, wie vermeintliche Kniffe auftreten: Einige denken, sie könnten nach ein paar Jahren wieder Auszahlungen erhalten oder die Immobilie ohne weiteres wieder verkaufen.
Das ist in der Regel falsch und führt zu unangenehmen Überraschungen. Wer in ruhigeren Gewässern fährt – also langfristig im Eigenheim bleibt – kommt mit Wohn-Riester in vielen Fällen gut zurecht. Veränderungen im Leben (beruflich, familiär) können aber teuer werden.
Tilgung, Auszahlung, Verkauf
Tilgung des Darlehens: Beim Wohn-Riester-Darlehen fließen die staatlichen Zulagen direkt in die Kreditrückzahlung. Das ist komfortabel: Sobald du deine Wohn-Riester-Förderung beantragst und bewilligt bekommst, wird die monatliche Finanzspritze vom Staat automatisch auf das Darlehen überwiesen. Dein Kredit sinkt schneller, ohne dass du selbst mehr überweisen musst. Ein eventueller Steuererstattungsbetrag (wenn du zum Beispiel durch Sonderausgaben weniger Lohnsteuer gezahlt hast) wird dagegen nicht automatisch angerechnet. Diesen Extra-Betrag müsstest du selbst verwenden oder – falls im Kreditvertrag vereinbart – als Sondertilgung einzahlen. Der große Vorteil: Deine monatliche Belastung bleibt trotz Riester-Förderung übersichtlich, weil die Zulagen-Reduzierung des Kredits direkt läuft.
Auszahlung aus dem Vertrag: Wenn du dich für die Entnahme aus einem bestehenden Riester-Vertrag entscheidest, läuft der Rest des Vertrags normal weiter. Das bedeutet: Du erhältst nach der Verwendung für die Immobilie weiterhin eine Riester-Rente, allerdings niedriger, weil ja ein Teil entnommen wurde. Diese Option („Entnahme“ statt „Vertragswechsel“) ist zum Beispiel für Renovierungen oder Umbauten praktisch, wenn du deinen Vertrag nicht kündigen willst. Es ist also ein bisschen wie das Abschneiden eines Stücks vom Sparschwein: Den Rest des Schweins gibt’s später auch. Beachte aber: Nach einer Entnahme musst du mindestens 3.000 € Guthaben im Vertrag lassen und die Zulagenregel (4 % vom Brutto) weiter einhalten.
Verkauf oder Aufgeben des Hauses: Das ist der kniffligste Punkt. Wohn-Riester-Kapital ist an das eigene Wohnen gebunden. Schenkst du das Haus oder vermietest es dauerhaft, droht eine schädliche Verwendung. In diesem Fall wird das Wohnförderkonto aufgelöst: Du müsstest dann sofort Steuern auf den kompletten Kontostand bezahlen, als ob du plötzlich das Geld zur Altersvorsorge ausgibst. Das kann eine hohe Steuerrechnung auslösen. Dennoch gibt es Ausnahmen: Zum Beispiel darfst du kurzfristig (bis zu ein Jahr) ausziehen, ohne alles zu verlieren. Und: Bist du innerhalb einer Frist (etwa zwei Jahre) bereit, die volle Summe deines bisherigen Wohnförderkontos in ein neues Wohnprojekt zu stecken (z.B. eine weitere Eigentumswohnung kaufen), kannst du die Förderung behalten. Eine weitere Option ist, dass du den Betrag deines Wohnförderkontos als Einmalzahlung in einen neuen zertifizierten Riester-Rentenvertrag steuerfrei einzahlst – dann bleibt die Förderung erhalten.
Im Klartext heißt das: Beim Verkauf oder dauerhaften Umzug musst du sehr genau planen oder mit steuerlichen Folgen leben. Finanziell sicherer ist es, das Haus erst nach zehn Jahren nach Rentenbeginn zu verkaufen (dann bleibst du verschont) oder – wenn nötig – innerhalb der Frist ein neues förderfähiges Objekt zu erwerben. Tipps dazu bekommst du direkt von den Finanzbehörden oder Riester-Experten.
Beispielrechnung und Praxis
Ein kleines Rechenbeispiel verdeutlicht, was Wohn-Riester bringen kann: Ein 30-jähriger Sparer (keine Kinder) zahlt seitdem jährlich je 2.100 € Förderbetrag in sein Wohn-Riester-Wohnförderkonto ein (inklusive Zulagen und anteiliger Steuervorteile). Nach 19 Jahren hat er dann etwa 48.924 € auf diesem Konto – inklusive jährlicher 2 %-Verzinsung. Bis zu seinem Rentenbeginn mit 67 wächst dieser Betrag noch weiter auf rund 69.876 € (weitere 18 Jahre à 2 % Zinsen).
Werden die 69.876 € später versteuert, fällt ein jährlicher Aufschlag an. Entscheidet er sich für die Einmalbesteuerung mit 30 % Rabatt, müsste er nur Steuern auf 48.914 € zahlen. Je nachdem wie hoch seine sonstigen Renteneinkünfte sind, kann das Tausende Euro Steuerlast ausmachen.
Oder einfacher gerechnet: Mit jährlich 2.100 € durch Förderungen spart er in 19 Jahren etwa 40.000 € in seine Baufinanzierung ein. Das sind 40.000 €, die ihm in Form günstiger Darlehenstilgung heute quasi geschenkt wurden. Dafür schuldet er jedoch später dem Finanzamt Steuern auf rund 70.000 € an rechnerischem Vermögen.
In der Praxis habe ich beim Recherchieren immer wieder erlebt, wie sehr sich diese Fördermodelle unterscheiden: Einige Banken bieten zum Beispiel Kombi-Verträge aus Bausparen und Darlehen an, in die man das Riester-Guthaben nahtlos einfließen lässt. Andere betreuen reine Entnahmefälle, bei denen der Kunde einfach einen Zuschuss für sein Modernisierungsvorhaben beantragt. Viele junge Paare verwenden den Wohn-Riester-Antrag schrittweise, sobald die Immobilie steht: Erst eine Teilentnahme für den Kauf, dann Jahre später für den Anbau eines Wintergartens oder die energetische Sanierung.
Dabei sammeln sie ständig Belege und Gutachten als Nachweis – eine lästige, aber wichtige Routine.
Ein erfahrener Baufinanzierer erzählte mir einmal: „Wer sein Riester-Guthaben fürs Eigenheim nutzt, darf sich später nicht hinstellen und sagen: ‚Ach, ich habe ja nichts geschenkt bekommen, nur das, was mir sowieso zustand.‘ Es ist ein echter Vorab-Zuschuss und wird klassisch versteuert.“ Diese Haltung ist typisch: Wohn-Riester ist eine Mischung aus Subvention und langfristigem Vertrag.
So wandelst du deinen Riester-Vertrag in Wohnriester um
Wenn du Wohn-Riester nutzen willst, sind die Schritte meist folgende:
- Checken, ob die Voraussetzungen stimmen: Erstmal prüfen: Lebst du selbst in der Immobilie und bist Eigentümer? Liegen Kostenbelege (Kaufvertrag, Bauvertrag, Rechnungen) vor, die nicht älter als 6 Monate sind? Erfüllt dein Riester-Vertrag die Grundbedingung (mind. 4 % vom Brutto einzahlen)? Wenn hier ein Haken fehlt, springt der Umzug schon ab.
- Riester-Vertrag analysieren: Schau dir deinen Vertrag genau an. Welche Art ist es (Versicherung, Fondssparplan, Bausparvertrag)? Wie viel Guthaben hast du? Oft lohnt sich eine Beratung: Ein unabhängiger Finanzberater oder Verbraucherschützer kann helfen abzuschätzen, ob sich die Umwandlung finanziell lohnt und welcher Weg sinnvoller ist (Entnahme vs. neuer Vertrag).
- Entscheidung: Neuer Wohn-Riester-Vertrag oder Entnahme:
- Neuer Vertrag: Wenn du das vorhandene Guthaben vollständig für die Immobilie nutzen möchtest, kannst du einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder ein Wohn-Riester-Darlehen abschließen. Das bedeutet oft einen Anbieterwechsel zu einer Bausparkasse oder Bank, die solche Produkte anbietet. Dein altes Guthaben (z. B. aus einer Versicherung) wird dann per Übertrag ausgezahlt und als Eigenkapital bzw. erste Tilgung in den neuen Vertrag gesteckt. Ab dem Wechsel fließen die Zulagen automatisch in diesen Wohn-Riester-Vertrag ein.
- Entnahme aus bestehendem Vertrag: Bleibst du beim gleichen Anbieter, kannst du auch einen Entnahmeantrag stellen. Dafür gibt es bei der Zentralen Zulagenstelle (ZfA) einen speziellen Antrag („Entnahme Altersvorsorge-Eigenheim“). Du gibst an, wie viel du wofür benötigst (z.B. Kauf, Umbau, Kredittilgung) und legst Nachweise bei (Notarvertrag, Rechnungen, Darlehensvertrag etc.). Die ZfA prüft und genehmigt – im positiven Fall zahlt dein Riester-Anbieter den beantragten Betrag aus.
- Antrag einreichen: Für die Entnahme gehst du zur ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen). Dort findest du online das Formular für den Wohn-Riester-Antrag. Lies genau, welche Unterlagen gefordert sind: Kaufvertrag, Baugenehmigung, Kostenvoranschläge, Modernisierungspläne, etc. Insbesondere bei Umbauten sind viele technische Vorgaben zu erfüllen (z.B. Normen für barrierefreies Bauen). Fülle das Formular vollständig aus und schicke es ab. Es kann einige Wochen dauern, bis du einen Bescheid bekommst.
- Verwendungsnachweis: Sobald dein Riester-Anbieter dir das Geld auszahlt, beginnt eine Frist (meist 12 Monate), in der du nachweisen musst, dass du es auch für das beantragte Wohnprojekt verwendet hast. Teilweise erfolgt später eine Prüfung durch die Rentenversicherung, ob alles rechtmäßig abgelaufen ist. Hebe alle Belege gut auf!
- Fortlaufende Beiträge zahlen: Denk daran, dass du auch nach der Umwandlung weiterhin die Riester-Mindestbeiträge einzahlen musst (4 % vom Gehalt) sowie alle Zulagen weiter beantragen solltest. Nur so bleibt der Vertrag „jung“ und sichert weitere Vorteile (und oft die Anspargarantie).
- Steuer- und Ruhestandsplanung: Bereite dich schon jetzt darauf vor, in Zukunft die Steuern auf dein Wohnförderkonto zu zahlen. Sprich mit deinem Steuerberater, wie du am besten Rücklagen bildest oder im Rentenalter vorgehst (jährliche Versteuerung vs. Einmalzahlung). So vermeidest du später böse Überraschungen, wenn die Mitteilung über die steuerpflichtige Summe kommt.
Wer diese Schritte beherzigt, kann Wohn-Riester erfolgreich umsetzen. Viele Bausparkassen und Banken bieten übrigens inzwischen Kombi-Tarife mit Riester-Wohnförderung an – hier kannst du das bestehende Guthaben unkompliziert einfließen lassen. Fragen kostet nichts: Ein Sparplan-Check oder ein Kreditgespräch inklusive Wohn-Riester-Option kann sich lohnen.
Fazit
Wohn-Riester ist ein mächtiges Werkzeug, um die eigene Altersvorsorge mit dem Traum vom Eigenheim zu verbinden.
Gerade für junge Erwachsene, die ohnehin eine Immobilie anstreben, kann das eine clevere Ergänzung sein. Man erhält quasi eine staatliche Baugeld-Zulage und spart Steuern, bekommt aber stattdessen langfristige Verpflichtungen aufgehalst – insbesondere die spätere Steuerlast auf das Wohnförderkonto und die Bindung an den selbstgenutzten Wohnraum. Wer das Haus mindestens bis zum Renteneintritt behält und gut plant, kann das Potenzial voll ausschöpfen. Wer aber flexibel bleiben will oder unsicher ist, sollte genau prüfen, ob sich die Mühe lohnt.
Die Faustregel eines Finanzberaters bleibt: “Wohn-Riester lohnt sich meist dann, wenn man das Haus auch wirklich langfristig nutzen will.” Und: Planung ist alles. Bist du sorgfältig, kann dir Wohn-Riester einiges an Zinskosten ersparen und am Ende ein mietfreies Alter bereiten.
Aber verpasst du Fristen oder wechselst zu früh die Pläne, kann der Turbo zum Bumerang werden. Für junge Sparer ohne Vorkenntnisse heißt das vor allem: informieren, durchrechnen und im Zweifel Expertenrat einholen. Wohn-Riester ist kein Märchen, sondern ein komplexes Fördermodell – das man allerdings nutzen kann, um schon im Jetzt für später clever vorzusorgen.
Quellen: Fachliteratur und Expertenbeiträge zur Riester-Rente und Wohn-Riester (Deutsche Rentenversicherung, Finanzämter NRW, Finanztip etc.) wurden zur Vorbereitung dieses Artikels herangezogen: beispielsweise Finanztip, Ratgeberportale wie Transparent-Beraten.de sowie Publikationen der Rentenversicherung und Finanzbehörden über Wohn-Riester und seine steuerlichen Folgen. Details zu den gesetzlichen Regelungen finden sich u.a. bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und im Einkommenssteuergesetz (§92a EStG).
Weitere Infos bieten Verbraucherzentralen und Bausparkassen.