Du hast drei Kinder großgezogen und möchtest wissen, was dir dafür in der Rente zusteht?
Dann bist du hier genau richtig. Denn die Mütterrente ist mehr als ein symbolisches „Dankeschön“ – sie kann im Ruhestand einen spürbaren finanziellen Unterschied machen. Wie viel du konkret bekommst, hängt allerdings davon ab, wann deine Kinder geboren wurden.
In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie sich die Mütterrente 2025 für drei Kinder berechnet, welche Rolle das Geburtsjahr der Kinder spielt, welche neuen Regelungen mit der geplanten Mütterrente III kommen könnten – und unter welchen Voraussetzungen du Anspruch hast.
Wie hoch ist die Mütterrente für 3 Kinder im Jahr 2025?
Die Mütterrente ist für viele Eltern – vor allem für Mütter – eine zentrale Säule der Altersvorsorge. Sie soll die Zeit finanziell ausgleichen, in der Eltern ihre Berufstätigkeit für die Erziehung ihrer Kinder eingeschränkt oder ganz unterbrochen haben. Doch wie hoch fällt dieser Ausgleich tatsächlich aus? Und wie unterscheidet sich die Mütterrente je nach Geburtsjahr der Kinder?
Im Jahr 2025 hängt die genaue Höhe deiner Mütterrente vor allem davon ab, wann deine Kinder geboren wurden. Der aktuelle Rentenwert ist zum 1. Juli 2025 um 3,74 % gestiegen und liegt nun bei 40,79 Euro pro Rentenpunkt. Je nach Geburtsjahr eines Kindes bekommst du entweder 2,5 Rentenpunkte (bei Geburt vor 1992) oder 3 Rentenpunkte (bei Geburt ab 1992). Diese Punkte werden mit dem Rentenwert multipliziert und ergeben deinen monatlichen Anspruch.
Rechenbeispiele: Mütterrente für 3 Kinder im Jahr 2025
Hier findest du die wichtigsten Kombinationen auf einen Blick:
Der Grund für die Unterschiede liegt in der politischen Geschichte der Mütterrente. Kinder, die ab 1992 geboren wurden, bringen dir automatisch drei Jahre Kindererziehungszeit – das entspricht 3 vollen Rentenpunkten pro Kind. Für vor 1992 geborene Kinder gab es lange Zeit deutlich weniger Anerkennung. Erst durch die Reformen der sogenannten Mütterrente I (2014) und Mütterrente II (2019) wurde die Kindererziehungszeit auf 2,5 Jahre = 2,5 Rentenpunkte erhöht.
Trotzdem bleibt die Lücke bestehen – und genau das soll nun mit der angekündigten Mütterrente III beseitigt werden. Dann soll es für alle Kinder – egal wann geboren – einheitlich 3 Rentenpunkte geben.
Was bringt die geplante Mütterrente III?
Im Koalitionsvertrag von April 2025 hat die Bundesregierung angekündigt, mit der Mütterrente III die Benachteiligung von Eltern älterer Kinder zu beenden.
Konkret heißt das: Auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sollen künftig 3 Rentenpunkte gelten.
Was würde das für dich bedeuten?
- Wenn du derzeit 3 Kinder hast, die alle vor 1992 geboren wurden, bekommst du 305,93 € im Monat.
Nach der geplanten Reform wären es 367,11 € – eine Erhöhung von 61,19 € monatlich, also mehr als 730 € pro Jahr.
Das ist ein spürbarer Zuschlag – allerdings ist die Reform noch nicht beschlossen. Eine Auszahlung zum 1. Juli 2025 ist nicht vorgesehen. Realistisch ist eine Umsetzung frühestens ab Ende 2025 oder 2026.
Wer hat Anspruch auf Mütterrente – und unter welchen Voraussetzungen?
Damit du überhaupt Anspruch auf Mütterrente hast, musst du ein paar Voraussetzungen erfüllen:
- Du musst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert sein.
- Du musst die Mindestversicherungszeit von 60 Kalendermonaten erfüllen – das schaffst du allein mit der Erziehung von zwei Kindern (z. B. 2 × 30 Monate bei vor 1992 geborenen Kindern = 60 Monate).
- Die Kindererziehung muss in Deutschland erfolgt sein oder an eine Erziehung in Deutschland direkt anschließen.
- Du musst hauptverantwortlich für die Erziehung gewesen sein. In der Regel wird die Kindererziehungszeit automatisch der Mutter zugeordnet. Väter, Pflege- oder Adoptiveltern müssen aktiv werden.
Wann musst du einen Antrag auf Mütterrente stellen?
Wenn du bereits Rente bekommst, musst du keinen Antrag stellen. Die Mütterrente wird automatisch berücksichtigt. Auch rückwirkend – das gilt besonders für Bestandsrentnerinnen, deren Rente vor 2019 begonnen hat.
Wenn du noch keine Rente beziehst, musst du die Kindererziehungszeiten aktiv geltend machen. Dafür gibt es das Formular V800 („Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten“). Pflege- und Adoptiveltern müssen zusätzlich Formular V0805 („Zusatzfragebogen zur Kindererziehung“) ausfüllen.
Es gibt keine direkten Einkommensgrenzen bei der Mütterrente
Während der Kindererziehungszeit darfst du arbeiten – aber dein Verdienst beeinflusst die Mütterrente. Wenn du über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, bekommst du keine zusätzlichen Rentenpunkte. 2025 liegt diese Grenze bei 8.050 Euro brutto monatlich bzw. 96.600 Euro jährlich.
Achtung: Auch wer während der Kindererziehung bereits eine volle Altersrente oder Beamtenpension bezogen hat, bekommt keine Mütterrente. Ebenso entfällt der Anspruch, wenn die Erziehungszeiten bereits in einem berufsständischen Versorgungswerk (z. B. Ärzteversorgung, Anwälteversorgung) angerechnet wurden.
Die Mütterrente für drei Kinder liegt im Jahr 2025 – je nach Geburtsjahr der Kinder – zwischen 305,93 Euro und 367,11 Euro pro Monat. Wer alle Kinder nach 1992 bekommen hat, bekommt bereits den Maximalbetrag. Wer Kinder vor 1992 erzogen hat, muss sich aktuell noch mit weniger zufrieden geben – könnte aber bald deutlich mehr erhalten, wenn die geplante Mütterrente III beschlossen wird.
Du bekommst die Mütterrente automatisch, wenn du bereits eine gesetzliche Rente beziehst. Falls nicht, musst du sie im Rahmen deines Rentenantrags aktiv beantragen – inklusive Nachweise und Formulare.
Wer alle Voraussetzungen erfüllt und die Zeiten korrekt angegeben hat, erhält für seine Erziehungsleistung einen dauerhaften monatlichen Zuschlag, der sich in der Rente klar bemerkbar macht – und bei drei Kindern schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmacht. Ein echtes Plus für deine Altersvorsorge.