Das Wichtigste in Kürze
- Selbständige und Freiberufler sind ab 2027 erstmals förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot.
- Du bekommst bis zu 540 EUR Grundzulage pro Jahr, plus 300 EUR pro Kind.
- Voraussetzung: Einkünfte nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG und Abgabe einer Steuererklärung.
- Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Architekten) sind berechtigt.
- Das Altersvorsorgedepot ist flexibler als die Rürup-Rente: vererbbar, Auszahlungsplan statt Verrentungspflicht, Kapitalentnahme für Wohneigentum.
- Rürup und Altersvorsorgedepot schließen sich nicht aus. Du kannst beides nutzen.
Was ändert sich 2027 für Selbständige?
Selbständige und Freiberufler sind ab dem 1. Januar 2027 erstmals berechtigt, die staatliche Zulagenförderung für private Altersvorsorge zu nutzen. Das ist ein Durchbruch.
Bisher waren Selbständige komplett von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Die einzige staatlich geförderte Option war die Rürup-Rente (Basisrente), die zwar hohe Steuervorteile bietet, aber extrem unflexibel ist: keine Zulagen, nur eingeschränkt vererbbar (Hinterbliebenenrente), keine Kapitalentnahme, nur lebenslange Rente.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (beschlossen am 27. März 2026 im Bundestag, zugestimmt am 8. Mai 2026 im Bundesrat) wird der förderberechtigte Personenkreis auf Selbständige erweitert. Rund 4 Millionen Selbständige und Freiberufler in Deutschland bekommen damit erstmals Zugang zu direkten Zulagen vom Staat.
Wer genau ist förderberechtigt?
Nicht jeder Selbständige ist automatisch berechtigt. Die Förderberechtigung hängt von der Art deiner Einkünfte ab.
Unmittelbar förderberechtigt
Gewerbetreibende mit Einkünften nach § 15 EStG. Das umfasst Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften (OHG, KG) und eingetragene Kaufleute.
Freiberufler mit Einkünften nach § 18 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG. Dazu gehören unter anderem:
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
- Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Architekten, Ingenieure
- Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer
- Heilpraktiker, Physiotherapeuten
- Künstler und Designer
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Wenn du als Arzt, Anwalt, Architekt oder Steuerberater Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, bist du ebenfalls förderberechtigt.
Voraussetzung: Steuererklärung
Eine zentrale Bedingung: Du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das ist für die meisten Selbständigen ohnehin Pflicht, also keine zusätzliche Hürde.
Voraussetzung: Mindestbeitrag
Zusätzlich zur Steuererklärung musst du mindestens 120 EUR pro Jahr (10 EUR pro Monat) einzahlen, um die Zulagenförderung zu erhalten.
Wer ist nicht berechtigt?
Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne weitere Kriterien sind nicht unmittelbar förderberechtigt. Wenn du dich als Selbständiger freiwillig in der GRV versichert hast, prüfe, ob deine Einkünfte die Förderung über § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG auslösen.
In unserer Arbeit mit Banken und Brokern erleben wir, dass viele Selbständige gar nicht wissen, dass sie ab 2027 förderberechtigt sind. Die Nachricht hat sich noch nicht herumgesprochen. Wer früh handelt, hat einen Vorsprung.
Wie hoch ist die Förderung für Selbständige?
Die Förderung ist für Selbständige identisch mit der für Angestellte. Es gibt keinen Unterschied. Das Zulagensystem ist beitragsproportional aufgebaut.
Grundzulage: Bis zu 540 EUR pro Jahr
Stufe 1: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 EUR gibt der Staat 50 Cent dazu. Maximale Zulage: 180 EUR.
Stufe 2: Für jeden weiteren Euro von 361 bis 1.800 EUR gibt der Staat 25 Cent dazu. Maximale Zulage: 360 EUR.
Maximale Grundzulage: 540 EUR pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 EUR (150 EUR pro Monat).
Kinderzulage: 300 EUR pro Kind
Für jedes Kind gibt es bis zu 300 EUR Kinderzulage pro Jahr. Die Kinderzulage wird ebenfalls beitragsproportional gewährt: 1 EUR Zulage pro 1 EUR Eigenbeitrag, bis zur Obergrenze von 300 EUR pro Kind.
Berufseinsteigerbonus
Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 EUR.
Zusätzlich: Sonderausgabenabzug
Neben den Zulagen kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch per Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulage vorteilhafter ist. Gerade für Selbständige mit höherem Einkommen kann die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug die Zulage übersteigen.
Die Zahlen auf einen Blick
- Mindestbeitrag: 120 EUR/Jahr (10 EUR/Monat)
- Maximaler geförderter Eigenbeitrag: 1.800 EUR/Jahr
- Maximale Grundzulage: 540 EUR/Jahr
- Kinderzulage: bis 300 EUR/Kind/Jahr
- Maximale Gesamteinzahlung: 6.840 EUR/Jahr
Rechenbeispiel 1: IT-Freelancer mit maximaler Förderung
Thomas, 35, arbeitet als selbständiger IT-Berater und verdient rund 75.000 EUR im Jahr. Er zahlt 150 EUR pro Monat in sein Altersvorsorgedepot ein.
Eigenbeitrag pro Jahr: 150 EUR x 12 = 1.800 EUR Grundzulage Stufe 1: 360 EUR x 0,50 = 180 EUR Grundzulage Stufe 2: 1.440 EUR x 0,25 = 360 EUR Grundzulage gesamt: 540 EUR Gesamtbeitrag im Depot: 1.800 + 540 = 2.340 EUR Förderquote: 30 %
Thomas investiert diese 2.340 EUR jährlich in einen breit gestreuten ETF. Bei einer angenommenen Rendite von 6 Prozent pro Jahr hat er mit 67 rund 225.000 EUR im Depot. Davon hat er selbst nur 57.600 EUR eingezahlt. Den Rest haben Zulagen und Rendite erwirtschaftet.
Zum Vergleich: Ohne Förderung, also nur mit seinen 1.800 EUR Eigenbeitrag, käme Thomas auf rund 173.000 EUR. Die Zulagen bringen ihm über 32 Jahre mehr als 52.000 EUR zusätzlich.
Rechenbeispiel 2: Grafikdesignerin mit kleinem Budget
Lena, 29, ist selbständige Grafikdesignerin. Ihr Einkommen schwankt, im Schnitt verdient sie 35.000 EUR. Sie kann sich 30 EUR pro Monat leisten.
Eigenbeitrag pro Jahr: 30 EUR x 12 = 360 EUR Grundzulage: 360 EUR x 0,50 = 180 EUR Gesamtbeitrag im Depot: 360 + 180 = 540 EUR Förderquote: 50 %
Lena bekommt für jeden Euro, den sie einzahlt, 50 Cent vom Staat. Das ist eine Förderquote von 50 Prozent.
Bei 6 Prozent Rendite über 38 Jahre bis zum Rentenalter wächst ihr Depot auf rund 78.000 EUR. Selbst eingezahlt hat sie nur 13.680 EUR. Der Rest kommt aus Zulagen und Zinseszinseffekt.
Selbst mit kleinem Budget lohnt sich das Altersvorsorgedepot. 30 EUR pro Monat sind für viele Selbständige machbar, und der Staat verdoppelt diesen Betrag praktisch.
Du willst wissen, wie viel Förderung du persönlich bekommst? Berechne es mit unserem kostenlosen Altersvorsorgedepot-Rechner.
Altersvorsorgedepot vs. Rürup-Rente: Was ist besser für Selbständige?
Die Rürup-Rente war bisher das einzige staatlich geförderte Vorsorgeprodukt für Selbständige. Wie schneidet das Altersvorsorgedepot im Vergleich ab?
Die wichtigsten Unterschiede
| Kriterium | Rürup-Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Förderung | Nur Sonderausgabenabzug (keine Zulagen). Max. ca. 27.566 EUR absetzbar. | Zulagen bis 540 EUR/Jahr plus Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung). |
| Auszahlung | Nur lebenslange Rente. Kein Auszahlungsplan. | Rente oder Auszahlungsplan bis 85. Plus 30% Teilkapitalauszahlung. |
| Vererbbarkeit | Nicht vererbbar (Ausnahme: Hinterbliebenenrente). | Vererbbar. Übertragung auf Ehepartner ohne Abzüge. |
| Wohneigentum | Keine Kapitalentnahme möglich. | Kapitalentnahme für Eigenheim möglich. |
| Kündigung | Nicht möglich. Kein Kapitalzugang vor Rente. | Möglich (Förderung muss zurückgezahlt werden). |
| Max. Steuervorteil | Sehr hoch (ca. 27.566 EUR). Ideal für Gutverdiener. | Moderater (1.800 EUR + Zulagen). Stärke liegt bei den Zulagen. |
[IMAGE: Vergleichstabelle Altersvorsorgedepot vs. Rürup-Rente für Selbständige]
Unsere Einschätzung
Die Rürup-Rente und das Altersvorsorgedepot sind keine Konkurrenten. Sie ergänzen sich.
Rürup ist besser, wenn du ein hohes Einkommen hast (über 80.000 EUR) und vor allem die Steuerlast senken willst. Der Sonderausgabenabzug von bis zu 27.566 EUR ist enorm. Allerdings bist du an eine lebenslange Rente gebunden und kommst nie an dein Kapital.
Das Altersvorsorgedepot ist besser, wenn dir Flexibilität wichtig ist: vererbbar, Kapitalentnahme für Wohneigentum, Auszahlungsplan statt Verrentungspflicht. Und die Zulagen sind ein direkter Geldzuschuss, kein Steuereffekt.
Die beste Strategie für viele Selbständige: Beides nutzen. Rürup bis zum steuerlich sinnvollen Maximum, Altersvorsorgedepot für die Zulagen und Flexibilität.
Aus unserer Erfahrung mit Erstanlegern wissen wir: Viele Selbständige scheuen die Rürup-Rente wegen der Starrheit. Das Altersvorsorgedepot bietet eine niedrigere Einstiegshürde. 10 EUR pro Monat reichen. Das macht den Start deutlich einfacher.
Schritt für Schritt: So nutzt du das Altersvorsorgedepot als Selbständiger
Prüfe deine Förderberechtigung. Hast du Einkünfte nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) oder § 18 EStG (Freiberufler)? Gibst du eine Steuererklärung ab? Dann bist du berechtigt. Auch Pflichtmitglieder in Versorgungswerken sind förderberechtigt.
Wähle einen Anbieter. Ab 2027 bieten Banken, Broker und Versicherungen zertifizierte Altersvorsorgedepots an. Vergleiche Gebühren, ETF-Auswahl und Service.
Entscheide dich für ein Produktmodell. Altersvorsorgedepot (freie ETF-Wahl), Standarddepot (automatische Anlage, max. 1,0 Prozent Kosten) oder Garantieprodukt (80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie).
Richte einen Sparplan ein. Ab 10 EUR pro Monat. Für die volle Grundzulage: 150 EUR pro Monat. Tipp: Als Selbständiger mit schwankendem Einkommen kannst du den Beitrag flexibel anpassen. Auch Einmalzahlungen am Jahresende sind möglich.
Beantrage die Zulagen. Am einfachsten per Dauerzulagenantrag: Einmal Vollmacht erteilen, der Anbieter beantragt die Zulage jedes Jahr automatisch.
Nutze den Sonderausgabenabzug. Trage deine Beiträge in der Steuererklärung ein. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Sonderausgabenabzug günstiger ist.
Praxis-Tipp: Selbständige haben oft schwankende Einkommen. Du kannst den Beitrag jederzeit anpassen oder den Vertrag ruhen lassen, ohne deine bisherige Förderung zu verlieren. Der Mindestbeitrag liegt bei nur 10 EUR pro Monat.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist für Selbständige und Freiberufler die wichtigste Neuerung der Altersvorsorge-Reform 2027. Zum ersten Mal gibt es direkte Zulagen vom Staat, kombiniert mit der Flexibilität, die Selbständige brauchen: vererbbar, anpassbar, mit Kapitalentnahme für Wohneigentum.
Ob du als IT-Freelancer, Ärztin im Versorgungswerk oder Grafikdesignerin arbeitest: Ab 10 EUR pro Monat kannst du loslegen. Und wer die maximale Förderung will, zahlt 150 EUR pro Monat ein und bekommt 540 EUR vom Staat dazu.
Die beste Strategie: Rürup für die Steuerersparnis, Altersvorsorgedepot für Zulagen und Flexibilität. Beide zusammen bilden ein starkes Fundament für deine Altersvorsorge.
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Quellen
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge, Stand Juni 2026
- Deutscher Bundestag: Debatte zur Reform der privaten Altersvorsorge, März 2026
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Statistik zur privaten Altersvorsorge / Riester-Verträge
- Deutsches Aktieninstitut (DAI): Aktionärszahlen 2024